Wenn Sie Heart for Children in Ihrem Testament als Begünstigten für ein spezielles Legat oder als einen Ihrer Erben einsetzen, können Sie sichergehen, dass Ihre Spende auch weiterhin beitragen wird, benachteiligten Kindern eine gute Zukunft zu bieten.
Diese rechtlichen Angelegenheiten sind sehr komplex und eventuell der staatlichen Gesetzgebung unterworfen. Eine Erklärung der wichtigsten Begriffe:
Ihr letzter Wille
Der letzte Wille ist das Dokument, in das ein Notar Ihre letztendlichen Wünsche schriftlich festlegt. Sie können einen Notar darum bitten, Ihr Testament jederzeit abzuändern oder auszutauschen. Der Notar stellt sicher, dass alles korrekt ausgeführt wird.
Legat
Ein Legat entspricht einem festen Geldbetrag oder einem Prozentsatz des Saldos der Erbschaft. Oder einem bestimmten Besitz, der für die Wohltätigkeit vorgesehen ist. Der Text im Testament könnte beispielsweise wie folgt lauten: „Ich vermache einen Betrag von € …………… in bar der Stiftung Heart for Children.“ Es obliegt dann den Erben, dieses Legat zu beschaffen.
Ernennung einer Erbin / eines Erben
Dies ist der Teil der Erbschaft, zu dem ein Erbe berechtigt ist. Der Erbe oder die Erben akzeptieren die Rechte und Verpflichtungen, die Vorteile und die Schulden des Verstorbenen (des Erblassers).
Heart for Children wird von der Steuerpflicht freigestellt im Falle eines Legates oder einer Benennung als Erbe, weil wir als ‘Wohltätigkeitsverein’ angesehen werden. Dies bedeutet, dass die Arbeit von Heart for Children vollständig von Ihrer Spende profitiert.
Falls Sie beabsichtigen, Heart for Children Ihrem Testament als Begünstigten hinzuzufügen, setzen Sie sich dann bitte mit uns in Verbindung. Wir sind verpflichtet, Ihnen alle notwendigen Informationen zu geben, um Ihnen zu helfen, dies in die Wege zu leiten. Sie können uns telefonisch kontaktieren (+31 35 772 11 04 MI + DO 09.00-13.00 Uhr) oder durch das Ausfüllen des Kontaktformulars.